Entlüftungskanal

Herstellung Formen und Kerne

Geometrisch definierte Vertiefungen in der Formteilung von Druckgießwerkzeugen zur Luftabführung.

Anhaltswerte für die Tiefe der Entlüftungskanäle berücksichtigen den Gusswerkstoff:

  • 0,08 bis 0,12 mm für Zinklegierungen
  • 0,10 bis 0,12 mm für Aluminiumlegierungen
  • 0,10 bis 0,20 mm für Magnesiumlegierungen
  • 0,15 bis 0,20 mm für Kupferlegierungen

Der Gesamtquerschnitt Se aller Entlüftungskanäle in einer Druckgießform muss ausreichend bemessen sein, um das im Anschnittsystem und Formhohlraum befindliche Luftvolumen während der kurzen Gießzeit aufnehmen und abführen zu können. Es besteht somit ein Zusammenhang mit der Gießzeit beziehungsweise mit dem Anschnittquerschnitt Sa und der Strömungsgeschwindigkeit va des Metalls im Anschnitt. Wird mit der für Aluminium- und Zinkdruckguss recht gebräuchlichen Strömungsgeschwindigkeit va = 50 m/s gerechnet, folgt ein Entlüftungsquerschnitt nach der Beziehung

Se = 0,2 · Sa

Das heißt, der gesamte Entlüftungsquerschnitt soll 20 % des Anschnittquerschnitts betragen. Da die aufzusprühenden Formtrennmittel die Entlüftungskanäle teilweise blockieren können, wird unter Umständen eine Vergrößerung des Entlüftungsquerschnittes bis auf 25 % des Gesamtanschnittquerschnitts erforderlich sein. Wenige Entlüftungskanäle mit größerem Querschnitt sind zu bevorzugen gegenüber mehreren Kanälen mit kleinen Querschnitten.