Staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach §4 Abs.1 des Berufsbildungsgesetzes. Nach Verordnung über die Berufsausbildung vom 02. Juli 2015 gliedert sich die Berufsausbildung der Giessereimechaniker in die profilgebenden Schwerpunkte: Handformguss, Maschinenformguss, Druck- und Kokillenguss, Feinguss, Schmelzbetrieb und Kernherstellung.
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