IR-Strahlung, ist Wärmestrahlung im Wellenlängenbereich von 780 nm bis ungefähr 3000 nm, praktisch im unsichtbaren Bereich unmittelbar im Anschluß an das mit dem Auge noch erkennbare rote Ende des Lichtspektrums (760 nm). Infrarotstrahlen werden in der Technik zum Trocknen und Beheizen verwendet, darunter auch in der Gießerei zum Trocknen von Sandformen, Sandkernen und Schlichteüberzügen oder zum Anwärmen von Druckgießformen. Da ein heißer Körper bei der Abkühlung den größten Teil seiner Wärme im Infrarotbereich abstrahlt, kann auf diesem Weg emittierte Infrarotstrahlung auch bei Sicherheitseinrichtungen in der Gießerei genutzt werden, so beispielsweise bei automatischen Druckgießmaschinen zur Kontrolle, ob der heiße Abguss nach dem Öffnen der Form ausgestoßen worden ist: ein Infrarotdetektor misst die Strahlung des aus der Form entnommenen Abgusses und steuert damit die Freigabe der nächsten Maschinentaktfolge.
Infrarotstrahlung im nahen und mittleren Infrarotbereich zwischen 780 bis etwa 2000 nm ist für das menschliche Auge schädlich, denn sie ist Verursacher des grauen Stars, fachsprachlich als Feuerstar bezeichnet. In Fertigungsbetrieben, wo feuerflüssige Stoffe verarbeitet werden, darf die Beobachtung von gelb und rötlich strahlenden Schmelzen und Ofenauskleidungen oder von Schmelz- und Gießvorgängen nur unter Benutzung von Schaugläsern erfolgen, die vor schädlicher Infrarotstrahlung sicheren Schutz gewähren.