Kaltharzformverfahren

Allgemein

Verfahren zur Kern- und Formherstellung ohne Verdichtung in kalten Kernwerkzeugen, Kernkästen beziehungsweise Formkästen unter Verwendung von kaltselbsthärtenden Formstoffmischungen auf Basis von Harzen mit stark reagierenden Härtern wie Phosphor- oder Paratoluolsulfonsäure. In der Formherstellung wird das Kaltharzverfahren bevorzugt für mittlere und große Gussteile ab 0,5  t für Einzel- und Serienfertigung eingesetzt. In der Kernfertigung kommt das Kaltharzverfahren für mittlere und große Kerne zum Einsatz.

Als Formgrundstoff für die verschiedenen Kaltharzformverfahren werden trockene, schlämmstofffreie, gewaschene Quarzsande ohne säurelösliche Bestandteile verwendet.

Zur Aufbereitung werden Durchlaufwirbelmischer eingesetzt. Am Anfang des Mischtroges erfolgt die Zugabe von Quarzsand und Härter, nach dem Mischen beider Komponenten wird der Kaltharzbinder zugesetzt. Am Ende des Mischtroges kann der fertiggemischte Formstoff direkt in den Formkasten eingefüllt werden. Die Verarbeitungscharakteristik kann durch eine entsprechende Kombination von Harzen, Härtern beziehungsweise einzustellenden Binder- und Härteranteilen den Fertigungsbedingungen angepasst werden.

Die Grundprinzipien der Verfestigung von Kaltharzformstoffen beruhen auf der Polykondensation (Phenol-, Furanharze) oder der Polyaddition organischer Verbindungen, die zu einem Molekülwachstum bei gleichzeitiger Härtung führen. Dabei werden Ausgangsharze durch die Einwirkung starker Säuren zu irreversiblen, hochvernetzten, makromolekularen Harzen unter Abspaltung eines niedrigmolekularen Produktes (meist Wasser) kondensiert.