Abführen der beim Gießen in einem Kern entstehenden Kerngase. Die fachsprachlich auch als Kernluft bezeichneten Gase können bei guter Gasdurchlässigkeit des Formstoffes über die Lagerung des Kerns abgeführt werden. Voraussetzungen dafür sind, dass das Kernvolumen zur Kernhöhe sowie die Geometrie des Kerns eine Entlüftung beziehungsweise Gasabführung über das Kernlager vollständig ermöglichen. Ebenso zählen dazu eine gute Korngrößenverteilung des Formstoffes, ein optimaler Bindereinsatz und passgenau gefertigte Kernlager, um die Bildung eines Metallspiegels zu verhindern. Ist die erforderliche Entlüftung in vorgenannter Weise nicht möglich, ist eine zusätzliche Kernentlüftung vorzusehen: das Luftstechen vor der Aushärtung des Kerns oder das Einlegen von fachsprachlich bezeichneten Luftspießen beim Formen oder Schießen, die vor dem Aushärten wieder aus der Form gezogen werden. Bei größeren, handgefertigten Kernen werden sogenannte Luftschläuche aus weichen Geweben eingelegt, welche ebenso wie die für Großkernformen benutzten Rohre mit Koksfüllungen in der Form als „Gasleitungen“ verbleiben.
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