Maßnahmen zur Verbesserung des Oberflächenaussehens, zur Erzielung eines Oberflächenschutzes oder zur Veränderung der physikalischen, chemischen und/oder funktionalen Eigenschaften der Werkstückoberfläche:
Mechanische Behandlungen wie Reinigen und Säubern, bei Gussstücken durch Putzen (Entgraten, Bürsten, Schleifen, Strahlputzen, Beizen) oder Glätten (Schleifen und Polieren).
Thermische und elektrochemische Verfahren durch Auftragen und Beschichten mit Farb- und Lacküberzügen, Aufspritzen oder Aufdampfen von Metallen, Emaillieren, Glühen in Metallpulvern oder Metallverbindungen, Tauchen in Metallschmelzen, Oxidieren und Galvanisieren, Gasphasenabscheidung, Auftragsschweißen- und löten.
Oberflächenhärtung mittels Brenn- oder Flammhärten, Induktionshärten, Einsatzhärten, Nitrieren.
Chemische Verfahren wie Beizen, Brünieren, Ätzen.
Mechanische Behandlungen wie Reinigen und Säubern, bei Gussstücken durch Putzen (Entgraten, Bürsten, Schleifen, Strahlputzen, Beizen) oder Glätten (Schleifen und Polieren).
Thermische und elektrochemische Verfahren durch Auftragen und Beschichten mit Farb- und Lacküberzügen, Aufspritzen oder Aufdampfen von Metallen, Emaillieren, Glühen in Metallpulvern oder Metallverbindungen, Tauchen in Metallschmelzen, Oxidieren und Galvanisieren, Gasphasenabscheidung, Auftragsschweißen- und löten.
Oberflächenhärtung mittels Brenn- oder Flammhärten, Induktionshärten, Einsatzhärten, Nitrieren.
Chemische Verfahren wie Beizen, Brünieren, Ätzen.
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