Werkstoffprobe zur Durchführung chemischer und physikalischer Untersuchungen. Probestücke müssen aus dem gleichen Werkstoff bestehen, der für die Herstellung der Gussstücke verwendet wurde.
Sie können aus dem zu prüfenden Gussstück herausgeschnitten, unmittelbar am Gussstück angegossen oder getrennt gegossen werden.
Die Probestücke müssen angemessen gekennzeichnet werden, um eine Rückverfolgbarkeit auf das gegossene Gussstück zu sichern. Ist eine anschließende Wärmebehandlung vorgesehen, so müssen die Probestücke in gleicher Weise wie die Gussstücke behandelt werden.
Die auszuwählende Art der Probestücke und die Verfahrensweise sind in den spezifischen Werkstoffnormen standardisiert, beispielsweise für Gusseisen mit Lamellengraphit in DIN EN 1561, für Temperguss in DIN EN 1562 oder für Gusseisen mit Kugelgraphit in DIN EN 1563.
Getrennt gegossene Probestücke
Für den jeweiligen Werkstoff repräsentative Probestücke sind in einer Häufigkeit herzustellen, die mit der Qualitätssicherung während der Fertigung, die der Hersteller anwendet, übereinstimmen.
Die Probestücke müssen zur gleichen Zeit wie die Gussstücke und mit den repräsentativen kugelgraphiterzeugenden und Impfbehandlungen getrennt in Sandformen gegossen werden.
Die Probestücke dürfen bei der Entnahme aus der Form keine höhere Temperatur aufweisen als die Gussstücke.
Wird die kugelgraphiterzeugende Behandlung in der Form (Inmold-Verfahren) durchgeführt, dann dürfen die Probestücke
- entweder Seite an Seite mit den Gussstücken mit einem gemeinsamen Gießsystem gegossen werden,
- oder getrennt gegossen werden, wobei in der Form für das Probestück ein ähnliches Behandlungsverfahren angewendet wird wie zur Herstellung des Gussstücks.
Falls eine Wärmebehandlung durchgeführt wird, dann müssen die Probestücke derselben Behandlung unterworfen werden wie die Gussstücke, die sie repräsentieren.
Angegossene Probestücke
Angegossene Probestücke sind repräsentativ für die Gussstücke, an denen sie angegossen sind, und auch für alle weiteren Gussstücke mit einer ähnlichen Wanddicke aus der gleichen Prüfeinheit oder für solche, die im gleichen Zeitabschnitt in Übereinstimmung mit dem Qualitätssicherungssystem des Herstellers während der Fertigung hergestellt werden.
Die Probestücke, aus denen die Zugproben und/oder Kerbschlagproben entnommen werden, werden an die Gussstücke oder das Gießsystem angegossen. Angegossene Probestücke sollten getrennt gegossenen Probestücken vorgezogen werden, wenn die Masse der Gussstücke gleich oder größer als 2000 kg ist oder wenn die maßgebende Wanddicke zwischen 30 mm und 200 mm variiert.
Überschreitet die Masse des Gussstücks 2000 kg und eine Dicke von 200 mm, dann sind nur angegossene Probestücke zu verwenden. In diesem Fall sind die Maße des angegossenen Probestückes bis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung zwischen Hersteller und Käufer zu vereinbaren.
Wenn die Gussstücke wärmebehandelt werden müssen, dann dürfen die angegossenen Probestücke erst nach der Wärmebehandlung von den Gussstücken abgetrennt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Aus dem Gussstück entnommene Probestücke
Zusätzlich zu den Anforderungen an den Werkstoff dürfen Hersteller und Käufer Eigenschaften vereinbaren, die an festgelegten Stellen im Gussstück gefordert werden. Diese Eigenschaften müssen durch Prüfung von an diesen Stellen aus dem Gussstück entnommenen und mechanisch bearbeiteten Proben ermittelt werden. Diese Proben sollten einen Durchmesser gleich 1/3 oder kleiner als 1/3 der Wanddicke des Gussstücks haben und größer sein als 1/5 der Wanddicke des Gussstücks. Bei großen Einzelgussstücken dürfen an vereinbarten Stellen im Gussstück, die anzugeben sind, hohlgebohrte Probestücke entnommen werden.
Die Stelle am Gussstück, an der das Probestück entnommen wird, muss in einem Bereich liegen, in dem die Gussstückwanddicke nahe der maßgebenden Wanddicke des Gussstücks ist.