Lineare Schwindung eines Gussstückes bei seiner Abkühlung von der Solidustemperatur auf Raumtemperatur, ausgedrückt als prozentuale Längendifferenz zwischen Modell und Abguss. Sie ist von der Art des Gussswerkstoffes, der Konstruktion sowie der Festigkeit der Form im Verlauf der Erstarrung und Schwindung abhängig.
Zur Herstellung eines zeichnungsgerechten Gussstücks muss die bei der Abkühlung im festen Zustand auftretende Schwindung als Schwindmaßzuschlag zu den Modellabmessungen berücksichtigt werden. Auch bei metallischen Dauerformen (Kokillen, Druckgießformen) ist ein Schwindmaßzuschlag erforderlich. Hierfür gelten die in der Tabelle aufgeführten Schwindmaßbereiche. Als Richtwerte können jeweils die Mittelwerte angenommen werden, sofern das betreffende Gussstück keiner nennenswerten Schwindungsbehinderung durch Rippen, Stege, Abwinkelungen oder Kerne unterworfen ist. Im Allgemeinen können geringe Schwindungsabweichungen durch entsprechend vorgesehene Bearbeitungszugaben oder bei kleineren Gussstücken durch die noch zulässigen Freimaßtoleranzen aufgefangen werden. Bei größeren Abmessungen muss jedoch das Schwindmaß nach Erfahrungswerten im Rahmen der in der Tabelle genannten Bereiche gewählt werden.