Spezielle Hinweise zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz sind enthalten in:
DGUV Regel 109-604 (Mai 2019)
Branche Metallhütten
Grundlagen für den Arbeitsschutz
Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefahren und Maßnahmen
Der direkte Kontakt mit feuerflüssigen Massen (FFM) oder extreme Hitzestrahlung durch FFM können zu schwersten, lebensgefährlichen Verbrennungen von Haut und Augen führen. Hoher Sachschaden ist außerdem oft unvermeidlich.
Die Gefahren bei Tätigkeiten mit feuerflüssigen Massen machen die Erstellung von individuellen Betriebsanweisungen erforderlich. Sie enthalten die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen.
DGUV Vorschrift
66 „Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott“
DGUV Regel
109-011 „Umgang mit Magnesium“
DGUV Informationen:
209-018 Prüfung von Pfannen
Staatliche Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen – GefStoffV
Technische Regel für Gefahrstoffe
TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen
TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
Staatliche Vorschriften zur Gestaltung von Arbeitsstätten
Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV
Arbeitsstättenregeln – ASR