Die ECG Energie Consulting GmbH, Kehl, hat jetzt den ersten vollständigen Meldefristenkalender entwickelt. Das kostenlose und interaktive Tool informiert detailliert über sämtliche Termine in 2017, an denen Unternehmen Daten zu ihrem Energiemanagement melden müssen, um von Entlastungsmöglichkeiten bei den Energiekosten zu profitieren. Die Kalendereinträge erinnern frühzeitig an die Fristen und enthalten Informationen, was jeweils zu tun ist. Energiebeauftragte müssen damit nicht länger bei unterschiedlichen Behörden recherchieren, sondern verfügen über ein kostenloses, verlässliches und mobil nutzbares Meldefristenmanagement: www.termine.energie-consulting.com Besonders komfortabel: Aus der Terminübersicht können Nutzer einzelne Meldefristen, die Termine ausgewählter Kategorien oder auch den Gesamtkalender einfach in ihr elektronisches Kalenderprogramm importieren. Energieexperte Dr. Wolfgang Hahn, Geschäftsführer der unabhängigen Energieberatungsgesellschaft: „Der Marathon der diesjährigen Meldefristen hat für viele Unternehmen bereits am 20. Januar mit den Mengenprognosen gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern begonnen. Über zwanzig jährliche Meldefristen muss im Blick behalten, wer alle gesetzlichen Entlastungsmöglichkeiten für seine Energiekosten nutzen will. Vieles davon gilt unabhängig von Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit.“ Hintergrund für die vielen Meldefristen sind Härtefallregelungen für nahezu jeden Energiepreisanteil (Steuern, Umlagen und Abgaben), mit denen etliche Unternehmen ihre Energiekosten reduzieren können. Fachmann Hahn empfiehlt: „Das Einsparpotenzial kann bis zu 40 Prozent betragen. Jedes Unternehmen mit relevanten Energiekosten sollte daher jährlich neu prüfen, ob es alle aktuellen Möglichkeiten zur Kostenreduzierung nutzt und welche Pflichten daraus resultieren. Wer Meldungen versäumt, muss mit Straf- oder Rückzahlungen rechnen.“ Um sicher zu gehen, dass sie alle Möglichkeiten zur Minimierung gesetzlicher Belastungen ausschöpfen, sollten Energiemanager daher jährlich zwei Fragen klären:
- Wo und wie kann das Unternehmen Energiekostenbestandteile optimieren?
- Was muss das Unternehmen wann und wem hierfür melden?