Die Frist betrifft den Zuteilungszeitraum 2021 bis 2025 in der Handelsperiode 2021 bis 2030. Betreiber emissionspflichtiger Anlagen können jeweils für die erste Zuteilungsperiode von 2021 bis 2025 sowie die zweite Zuteilungsperiode von 2026 bis 2030 eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen beantragen. Sie müssen in elektronischer Form über ein Formular-Management-System auf einem Portal der DEHSt gestellt werden. Das Portal ist bislang noch nicht freigeschaltet, es wird auf der Internetseite des Umweltbundesamtes unter der Adresse www.formulare.dehst.de eingerichtet. Die DEHSt erstellt einen Leitfaden als Hilfestellung für das Antragsverfahren. Er bietet eine Übersicht über die deutschen Zuteilungsregeln und beschreibt die wesentlichen Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um den Antrag stellen zu können. Der erste Teil des Leitfadens wurde bereits veröffentlicht, fünf weitere Teile sollen in den kommenden Wochen folgen. Sie sind auf der Internetseite des Umweltbundesamtes zu finden: www.formulare.dehst.de
„Der Zeitplan ist ambitioniert; wir raten allen Betreibern emissionshandelspflichtiger Anlagen, sich schnell dem Thema Antragstellung zu widmen, um den Anforderungen der Behörden gerecht zu werden. Dazu zählt auch, die kommenden Teile des Leitfadens genau zu studieren. Unternehmen, die diesen Aufwand nicht leisten wollen, können auch externe Berater wie die ECG beauftragen“, sagt Alexander Henze, Emissionshandelsexperte und Partner der ECG.