Entscheidung zur Reform des EU-Strommarktes

Einigung für netzdienlich eingesetzte Energiespeicher

In den Trilog-Verhandlungen zum neuen Strommarktdesign einigten sich das EU-Parlament und der EU-Rat darauf, die Doppelbelastung mit Steuern und Abgaben für Energiespeicher bei Netzdienstleistungen endlich abzuschaffen.
Jetzt verabschiedete das Europäische Parlament die letzten Richtlinien und Verordnungen zur Reform des EU-Strommarktes. Die legislative Entschließung des Europäischen Parlaments und des Rates für den Elektrizitätsbinnenmarkt ist nun in der offiziellen deutschen Übersetzung öffentlich zugänglich. Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) begrüßt den offiziellen Schritt zu einer EU-Gesetzgebung, die die Marktintegration von systemdienlich eingesetzten Energiespeichern erleichtert. Jetzt sei die deutsche Regierung aufgefordert, die EU-Gesetzesmaßnahmen rasch in nationales Recht umzusetzen. Dies sei ein wesentlicher Schritt in der Energiewende, um faire Regeln zwischen fossilen und neuen Technologien auf dem Energiemarkt zu schaffen und die Flexibilisierungsoption Energiespeicher systemisch richtig einzusetzen. Bisher habe fossiler Strom faktisch abgabenfrei Netzdienstleistungen liefern können, während die Kilowattstunde aus dem Speicher zum Teil doppelt gekostet habe und so für Betreiber unverhältnismäßig hohe Kosten entstanden seien. “Der EU-Beschluss schiebt nun der Diskriminierung von Speichern zumindest bei der Erbringung von netzdienlichen Leistungen gegenüber den Netzdienstleistungen durch fossile Erzeuger einen Riegel vor”, heißt es in einer Stellungnahme des BVES.