Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) hat Stellung zum Referentenentwurf zur Änderung der Bestimmungen zur Stromversorgung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung genommen. Im Vordergrund der Kritik des VEA stehen die geplanten Änderungen im KWKG. „Der Entwurf bringt in der jetzigen Fassung erhebliche finanzielle Probleme für die mittelständischen Unternehmen mit sich und könnte eine Gefährdung für bis zu 13.500 Arbeitsplätze darstellen“, betont Christian Otto, Geschäftsführer des VEA. Neben zahlreichen Änderungen sind vom BMWi vor allem Einschränkungen in der Reduzierung der KWK-Umlage geplant. Die Reduzierung dieser und auch der übrigen netzseitigen Umlagen soll nur noch Unternehmen gewährt werden, die von der „Besonderen Ausgleichsregelung“ im EEG profitieren. Unternehmen ohne „Besondere Ausgleichsregelung“ müssten mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung von etwa 5.000 EUR/GWh im Jahr rechnen; insgesamt entstünden Mehrbelastungen von rund 675 Mio. Euro jährlich. In diesem Zuge appelliert der VEA, die Änderungen im KWKG nicht einseitig und zu Lasten des Mittelstandes und der Industrie auszulegen. Zusätzliche Kosten müssen von den betroffenen Unternehmen zumeist durch Abbau von Arbeitsplätzen oder eine Verlagerung dieser ins Ausland kompensiert werden. www.vea.de
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