Stromsteuergesetz entzieht Planungssicherheit

VEA fordert Vertrauensschutz

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Im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes hat der Bundesverband der Energie- Abnehmer e. V. (VEA) Stellung bezogen. Einige der Änderungen würden eine erhebliche Belastung mit sich bringen, so der Verband.
„Der Entwurf bringt Probleme für die mittelständischen Unternehmen mit sich, da er in seiner jetzigen Fassung Mehrkosten für bereits bestehende Anlagen bedeuten würde, die bei deren Bau nicht kalkulierbar waren“, betonte VEA-Geschäftsführer Christian Otto. Neben zahlreichen Änderungen sind von der Bundesregierung Einschränkungen der bisher geltenden Energie- und Stromsteuerentlastung für kleine Stromerzeugungsanlagen geplant. Hier soll die Freigrenze von 2 MW auf unter 1 MW sinken. „Mit dieser Steueränderung käme es zum Beispiel zur Mehrbelastung einer KWK-Anlage mit 1 MWel in Höhe von etwa 150.000 Euro pro Jahr. Durch die EEG-Reform sind für diese Anlagen bereits 190.000 Euro und durch das neue KWKG ab 2016 etwa 200.000 Euro an Mehrkosten, jeweils pro Jahr, entstanden. Die Eigenerzeugung, die auch zu einer dezentralen Energieversorgung in Deutschland beiträgt, ist damit nicht mehr wirtschaftlich anwendbar“, sagte Otto. Diese und weitere zentrale Kritikpunkte reichte der Verband fristgerecht in Form einer Stellungnahme beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein. www.vea.de